Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs

Auf der Onlineplattform Openpetition wurde im Frühjahr eine Petition zur Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs gestartet. Bis Mitte August können Interessierte noch unterzeichnen.

Ziel ist, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften als private Organisationen die Verwaltung ihrer Mitglieder und den Einzug der Beiträge selbst übernehmen. Zudem muss die Zuständigkeit für die Mitgliedschaft in und den Austritt aus einer Kirche bei den Kirchen selbst liegen und nicht wie bisher bei den Amtsgerichten oder Standesämtern.

Die bisherige Praxis widerspricht ganz offensichtlich der Trennung von Staat und Kirchen. Die für den staatlichen Kirchensteuereinzug notwendige Nennung der Religion des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber ist nach Auffassung der Initiatoren verfassungswidrig. Der im Grundgesetz mitgeltende Art.136 (3) der Weimarer Verfassung sagt über die Religionsfreiheit unter anderem: „Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. (…)“

https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-des-staatlichen-kirchensteuer-einzugs