Glockengeläut

Um es vorweg zu nehmen: Gegen kirchliches Gebimmel ist in Deutschland praktisch kaum ein juristisches Kraut gewachsen. Zu den Privilegien der Kirchen gehört das Recht auf religiöse Ruhestörung. Das nennt man Religionsfreiheit. Aber: Läuten ist nicht gleich Läuten.

Kirchliches Geläut

In Deutschland ist das kirchliche Geläute als Teil der Religionsfreiheit durch das Grundgesetz geschützt. Die aktuelle Rechtslage ist damit extrem religionsfreundlich. Und die Liste der möglichen Anlässe religiöser Lärmbelästung völlig Unbeteiligter ist erstaunlich lang.

Dazu zählen Gottesdienste, um die Gläubigen zusammen zu rufen. Während des Gottesdienstes darf dann je nach Religionsdienstleister beim Vaterunser-Gebet (protestantisch) beziehungsweise während der Wandlung (katholisch) nochmals glockentechnisch nachgelegt werden.

Außerdem wird natürlich geläutet bei Taufen, Hochzeiten und Bestattungen sowie am Gründonnerstag und in der Osternacht während des Gloria und so weiter und so weiter.

Weckruf für alle: das Angelus-Läuten

Nicht zu verwechseln mit der christlichen Zeitansage („Zeitschlagen“) ist das Angelus-Läuten der katholischen sowie das Betläuten der evangelischen Kirchen.

Der Angelus ist ein kurzgefasstes Glaubensbekenntnis über die Menschwerdung Jesu Christi.

Über das Angelus-Läuten ist auf www.kathpedia.com zu lesen:
Traditionell wird zum „Angelus-Gebet“ um 6.00 Uhr, 12.00 Uhr und 18.00 Uhr durch das Läuten der Kirchenglocken gerufen („Angelus-Läuten“). Für Ordensleute, die nicht das lateinische Chorgebet mitbeten konnten, hatte es neben anderen Gebeten die Funktion eines regelmäßigen Stundengebets. (…) Der Angelus ist ein kurzgefasstes Glaubensbekenntnis über die Menschwerdung Jesu Christi: „Das Wort ist Fleisch geworden“ und die Rolle, die Maria dabei spielte: „Mir geschehe nach deinem Wort“. 

Auf freiwilliger Basis verschieben mittlerweile einige Gemeinden das morgendliche Läuten, sie müssen es allerdings nicht. Im Zweifelsfall wird jeder an die Wort-Fleisch-Werdung erinnert, und zwar täglich, erstmals um 6 Uhr in der Früh.

Weltliches Geläut

Nicht jedes Glockengeläut hat einen religiösen Hintergrund. In früheren Zeiten, als Smartphones, Armband- und öffentliche Uhren keine Selbstverständlichkeit waren, oder auch als Alarmzeichen anstelle von Sirenen, hatten Kirchenglocken eine durchaus wichtige Funktion.

Das Zeitschlagen oder Stundenschlag ist das Schlagzeichen zur vollen Stunde, oft auch zur Viertelstunde, es hat keine religiöse Bedeutung. Die Tradition wird von manchen Kirchengemeinden bis heute erhalten und dabei wird versucht, dem Zeitschlagen dann doch irgendeine religiöse Bedeutung zu geben. Vom liturgischen Zeichen für Vergänglichkeit und Ewigkeit bis hin zum Zeichen dass unsere Zeit in Gottes Händen ist, ist alles dabei. 

Hilft aber nichts. Unter den Schutz der Religionsfreiheit fällt es ebenso wenig wie weitere, im Sinne von Ruhestörung, weit weniger problematische Anlässe für sogenanntes Profanläuten: Glockengeläut in der Neujahrsnacht oder in Notfällen wie Feuer oder Flutgefahren.

Weltliche Hilfe gegen Höllenlärm

Grundsätzlich gilt: Die Erfolgsaussichten, gegen Glockenläuten vorzugehen, sind bei liturgischen Läuten gering, bei profanem Geläute hoch. Kommt es zu einer juristischen Auseinandersetzung, spiegelt sich diese Unterscheidung auch in unterschiedlichen Rechtswegen wider.

  • Beim liturgischen Glockenläuten kann der Verwaltungsrechtsweg genutzt werden, wenn die Religionsgemeinschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (in der Praxis der Regelfall). Inhaltlich ist das staatliche Immissionsschutzrecht maßgeblich (BVerwG 1983)
  • Für das profanes Geläute sind nach allgemeiner Rechtauffassung die Zivilgerichte zuständig.

Kirchenglocken müssen in jedem Fall so betrieben werden, dass keine technisch vermeidbaren „schädlichen Umwelteinwirkungen“ entstehen bzw. dass unvermeidbare Einwirkungen „auf ein Mindestmaß beschränkt werden“ (Bundesimmissionsschutzgesetz), sonst kann die zuständige Behörde eine Einzelfallanordnung erlassen.

Während Unterlassungsklagen gegen profanes Glockengekäut generell aussichtsreich sind, ist nach aktueller Rechtssprechung das liturgische Glockenläuten grundsätzlich zulässig, wenn es als zumutbare Einwirkung anzusehen ist. Allerdings ist die Religionsfreiheit dabei keineswegs als Freifahrtschein anzusehen. Je nach Charakter des Baugebietes kann auch das liturgische Läuten eingeschränkt werden. Wo dies nicht möglich ist (z.B. Lautstärkereduktion), müssen den Geschädigten eventuell passive Schallschutzmaßnahmen gezahlt werden.
(Quelle: ifw, dort sind auch exemplarische Gerichturteile zu finden)

Weitere aktuelle Urteile zum Thema Glockengeläut gibt es hier: https://www.kostenlose-urteile.de/topten.kirchenglocken.htm

Extradosis für Glockenjunkies

Übrigens: Eine interessante Alternative für all diejenigen, die unter Entzug von Glockenläuten leiden, bietet der Sender hr4 des Hessischen Rundfunks. Für echte Fans hat die Kirchenredaktion zahlreiche Kirchen- und Glockenportraits zusammen gestellt: Von Altenstadt (St. Andreas) bis Zwingenberg (Bergkirche) gibt es Informationen inklusive Glockenaudios zum Nachhören.

https://www.hr4.de/themen/glocken-in-hessen/index.html

Umrahmt wird alles von romantisch anmutender Posie wie:

Der Klang der Glocken lässt keinen kalt. Ob man sich von ihnen nun zum Gebet rufen lässt oder nicht: ihr Klang erreicht das Herz.“

Und bezahlt wird das alles von den Rundfunkbeiträgen. Selbst Goethe muss als Zeuge für die Unentbehrlichkeit des Glockengeläutes herhalten und wird wie folgt zitiert.

Woher die holde Nachricht tönt;
Und doch, an diesen Klang von Jugend auf gewöhnt,
Ruft er auch jetzt zurück mich in das Leben.

Da er sich nicht selbst gegen die Vereinahmung wehren kann, möchten wir an die Kirchenredaktion – ebenfalls mit Goethe – zurück zitieren:

„Natur und Geist – so spricht man nicht zu Christen. Deshalb verbrennt man Atheisten.
(Faust II, Kanzler, 4897 – 4898)