„Großer Erfolg“, „kein heißes Eisen ausgespart“, „auf Erfolgskurs“ – so lässt uns die Hessenschau in Berichten und Interviews sowie auf ihrer Videotexttafel am 05.02.2022 wissen.
Der Vertreter des Vatikans hingegen machte klar: „Der Reformprozess in Deutschland werde im Vatikan misstrauisch verfolgt.“ Und weiter: „Maßgeblich sei, was der Papst entscheide.“
Es zeugt schon von unfreiwilligem Humor, dass am Ende des einleitenden Beitrages der Jugendbildungsreferent Eric Tilch die Hoffnung äußerte, dass „die Dynamik, die da in Gang gesetzt wird (…) dass das in meiner Lebenszeit (…) was bewirkt.“ Der Mann ist 26 Jahre alt und sicher eher der optimistischen Fraktion zuzurechnen. Heißt im Klartext: Er hofft, dass die katholische Kirche in den nächsten 50 Jahren die elementaren Grundrechte des Grundgesetzes für sich in einigen Punkten übernehmen könnte – vielleicht…, wenn der Papst nichts dagegen hat…
Auch in Deutschland ist der Reformprozess keineswegs so unumstritten, wie es Klaus Hofmeister von der hr-Kirchenredaktion darstellt:
- Scharfe Kritik von Kardinal Müller am Synodalen Weg
- Erzbischof Gänswein übt scharfe Kritik am Synodalen Weg in Deutschland
- Synodaler Weg: Bischof Oster übt Kritik mit Alternativtext
- „Synodaler Weg“ ist Frontalangriff auf die Kirche
- Vorderholzer erneuert Kritik am synodalen Weg
- Es ist schlimmer als gedacht…Synodaler Wahnsinn
Und das, obwohl man keineswegs alle „heißen Eisen“ angepackt hat, wie uns Kirchenredakteur Hofmeister verkündet. Denn das Thema Missbrauch wurde bei der dreitägigen Konferenz nur am Rande besprochen: Frage der Moderatorin Hülya Deyneli: „Wurde denn irgendwas zum Umgang mit den Opfern beschlossen?“ – Antwort Hofmeister: „Nein, da gibt es keine Beschlusslage. … Es war nicht ausdrücklich Thema“.
Zurecht fragt denn auch die FAZ in ihrer Ausgabe vom 04.02.2022:
Wie offen sind die Bischöfe für eine staatliche Aufarbeitung?
Der Sprecher des Betroffenenbeirates Johannes Norpoth beklagte, dass „das Problem ausgesessen“ und dem Betroffenenbeirat „bestenfalls ein Platz am Katzentisch zugewiesen werde“.
Übrigens: Laut „Gesetz über den Hessischen Rundfunk“ , §3, Absatz 4, ist der Hessische Rundfunk zu folgendem Programmgrundsatz verpflichtet:
Die Berichterstattung muss wahrheitsgetreu und sachlich sein. Nachrichten und Stellungnahmen dazu sind deutlich voneinander zu trennen. Zweifel an der Richtigkeit sind auszudrücken.
So ist die gelinde gesagt „wohlwollende“ Berichterstattung zur den synodalen Reformbeschlüssen wohl eher ein Versuch der Schadensbegrenzung der Kirchenredaktion als eine sachliche Berichterstattung. Andere Auffassungen zum Stellenwert der Veranstaltung als das offizielle Resümee der Organisatoren waren über den hr nicht zu erfahren – obwohl es sie gab.