Je suis Charlie. Oder lieber doch nicht.

Nach dem Anschlag auf die Charlie Hebdo Redaktion sind wir erschüttert und einhellig der Meinung: Natürlich darf Satire sein. Wir alle sind Charlie und verteidigen die Meinungsfreiheit, auch wenn sie persönlich manchmal weh tut, richtig?

Stimmt leider nicht. Um das festzustellen genügt ein kurzer Blick in die jüngste Vergangenheit.

Mai 2014: Sorge um die Religion

Der Vorsitzende des katholischen Kolpingwerkes Thomas Dörflinger schreibt in einem offenen Brief an die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD und den ZDF-Fernsehrat, dass man sich um die Darstellung von Religion und Kirche im Fernsehen sorge.

Wir vertreten (…) die Auffassung, dass die Satire dort ihre Grenzen finden muss, wo die religiösen Gefühle gläubiger Menschen verletzt sind

Thomas Dörflinger, Vorsitzender des Kolpingwerkes

Übrigens: Bei ARD und ZDF sitzen die christlichen Großkirchen immer in der ersten Reihe. Sowohl bei der Frage der Zusammensetzung der Rundfunkräte als auch bei der Vergabe von kostenlosen Sendezeiten werden den Kirchen umfassende Sonderrechte eingeräumt. 

Juni 2013: Dunk dem Herrn

Anlässlich der Kirchen-Parodie „Dunk dem Herrn“ von Carolin Kebekus fordern fundamentalistische Katholiken, Strafanzeige gegen die 33-Jährige zu stellen – und sich bei der „Verspotterin“ zu beschweren. 

Der Videoclip, den die Carolin Kebekus auf ihrem privaten Youtube-Channel zeigt, war von ihrer Produktionsfirma für die Sendung „Kebekus“ auf Einsfestival vorgeschlagen worden. Der WDR hat sich erst bei der Endabnahme der Sendung gegen eine Ausstrahlung des Clips entschieden.

Für alle, die den Clip trotzdem sehen möchten:

Februar 2013: Bewerbung als Päpstin

In einem Beitrag für die heute show bewirbt sich Carolin Kebekus bei Kardinal Joachim Meisner als Päpstin. Ein Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz versucht vergeblich, die Ausstrahlung der Episode zu verhindern (DER SPIEGEL 9/2013 vom 25. Februar 2013).

Juli 2012: Der Papst auf der Titanic

In der Juliausgabe zeigen das Titelbild und die letzte Seite den damaligen Papst von vorn in einer Soutane, die von Hüfthöhe gelb gefärbt ist, bzw. ihn von hinten, wobei der Gesäßbereich braun befleckt ist. Der Vatikan erwirkte daraufhin beim Landgericht Hamburg zunächst eine einstweilige Verfügung gegen „Titanic“, die weitere Verbreitung der Bilder zu unterlassen.

Insgesamt achtmal wurde „Titanic“ allein von der Römisch-Katholische Kirche verklagt (viermal wegen Verunglimpfung des Papstes, dreimal wegen Religionsbeschimpfung, einmal wegen angeblicher Beleidigung des ehemaligen Fuldaer Bischofes Dyba). Alle Klagen wurden abgewiesen.

Wer’s verpasst hat: Hier das Titelbild als E-Card:

Februar 2012: Pussy Riot

Die kirchenkritische Punkband Pussy Riot betritt ohne priesterliche Genehmigung die Christ-Erlöser-Kathedrale der Russisch-Orthodoxen Kirche in Moskau und feiert ein „Punk-Gebet“ gegen die Allianz von Kirche und Staat. Der Auftritt dauert weniger als eine Minute. Die drei Frauen werden in erster Instanz zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt.

Der Patriarch der Russisch-Orthodoxen Kirche, Kyrill I., verurteilte die Aktion als Blasphemie und wertete sie als Teil eines größeren Angriffs auf die Kirche. Der offizielle Sprecher der Russisch-Orthodoxen Kirche Erzpriester Wsewolod Tschaplin sagte: „Gott vergibt keine Sünden, die nicht bereut werden … es ist eine anti-christliche Idee, anzunehmen, dass Gott alles vergibt.“ 

Gott vergibt keine Sünden, die nicht bereut werden.

Kyrill I., Patriarch der russisch-orthodoxen Kirche

Der evangelische Theologe Ulrich Rüß kritisiert, dass in der Diskussion um die Aktion von Pussy Riot der Aspekt „Recht auf Meinungsfreiheit“ in den Medien dominiere, der Bezug zu der praktizierten und propagierten Gotteslästerung dagegen übergangen werde. Der wünschenswerte Einsatz für Menschenrechte werde konterkariert, wenn er zu Lasten der religiösen Gefühle gehe. Rüß wörtlich: „Blasphemie taugt nicht als Mittel des Protests. 

Die Stadt Wittenberg nominierte Pussy Riot im Oktober 2012 für den zweijährlich vergebenen Luther-Preis „Das unerschrockene Wort“, der im April 2013 vergeben werden soll. Weil das Punkgebet in einer Kirche eine Blasphemie sei, empörten sich auch evangelische Theologen über das Vorhaben. So äußerte sich der ehemalige DDR-Bürgerrechtler und Theologe Friedrich Schorlemmer: „Eine Lutherstadt sollte keine Gotteslästerung ehren.“ 

April 2010: Missbrauch bei der Titanic

Das Satire-Magazin „Titanic“ zeigt im Rahmen der Debatte um den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche ein Titelbild, auf dem ein Priester sein Gesicht dem Genitalbereich des gekreuzigten Jesus zuwendet. Der Deutsche Presserat weist wenig später Beschwerden als unbegründet zurück. 

Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gingen 18 Strafanzeigen wegen angeblicher Volksverhetzung und Beschimpfung von Bekenntnissen ein. Alle wurden abgewiesen. 

Für Interessierte: Das Titelbild als E-Card.

Januar 2009: Ralf König und sein Archetyp

Der Zeichner Ralf König veröffentlicht seine Comicreihe „Archetyp“ in der FAZ, was der christliche Medienverbund scharf kritisiert: „Die Zeichnungen machen sich über biblische Geschichten und Figuren lustig und sind eine Beleidigung für alle, denen die Bibel als Grundlage für ihren Glauben gilt“, erklärte KEP-Geschäftsführer Wolfgang Baake. „Wenn biblische Überlieferungen mit kaum zu überbietbarem Spott überzeichnet werden, hört der Spaß auf. “ Mit den Comic-Zeichnungen habe die FAZ eine „Grenze der Zumutbarkeit“ überschritten.

Und hier geht’s zur Leseprobe auf Ralf Königs Website

April 2002: CDU/CSU fordert Verschärfung des Blasphemie-Paragraphen

Die CDU / CSU fordert eine Verschärfung des Blasphemie Paragrafen 166 StGB:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Der Bundestag lehnt eine Verschärfung mit der Mehrheit von SPD, Bündnisgrünen und PDS am 25. April 2002 ab. 2006 fordern der damalige CSU-Generalsekretär, Markus Söder, und der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber erneut eine Verschärfung des Paragraphen.

Übrigens ist selbst der bestehende Blasphemie-Paragraf rechtlich umstritten: Laut Paragraph 48 der Stellungnahme des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2011, dem Gremium aus achtzehn unabhängigen Experten, die damit beauftragt wurden, Beschwerden hinsichtlich des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte zu bewerten, „sind Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel 

Quellen:

eigene Quellen, Die Welt, Der Tagesspiegel, Wikipedia