Dreikönigskirche: Die Frankfurter Dotationskirchen

In Frankfurt gibt es eine bundesweite Besonderheit: die sogenannten Dotationskirchen. Sie sind Eigentum der Stadt und den jeweiligen Kirchengemeinden „für deren Cultus zum immerwährenden und alleinigen Gebrauch“ übertragen. Die Stadt ist verpflichtet, die „Kirchengebäude und Zugehörungen, wie die Orgeln und dergleichen, fortwährend in gutem Zustande“ zu erhalten.

Der Ort

Die neugotische Dreikönigskirche am Sachsenhäuser Ufer ist eine der insgesamt acht Dotationskirchen. Es gibt fünf evangelische Dotationskirchen (neben der Dreikönigskirche sind das die Katharinenkirche, die Peterskirche, die Heiliggeistkirche und die Alte Nikolaikirche) und drei katholische: der Dom St. Bartholomäus, die Liebfrauenkirche und die Leonhardskirche) sowie das Dominikanerkloster.

Der Dotationsvertrag

Im Jahre 1830 wurde der in Deutschland einmalige Dotationsvertrag zwischen der Freien Stadt Frankfurt und christlichen Gemeinden Frankfurts geschlossen. Aufgrund dieses Staatskirchenvertrages ist die Stadt Frankfurt am Main zum Unterhalt der acht Innenstadtkirchen verpflichtet, die in ihrem Eigentum stehen.

Ein Rahmenvertrag von 2003 zwischen dem Land Hessen sowie den evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen in Hessen über die Ablösung von Kirchenbaulasten nimmt die Frankfurter Dotation ausdrücklich aus.

Trotz mehrfacher Bemühungen war die Stadt jedoch niemals bereit, den von ihr geleisteten Zuschuss von jährlich 28.500 Gulden zu den Pfarrergehältern und Kultuskosten zu erhöhen. Dieser Betrag blieb über alle Währungsreformen hinweg unverändert und beläuft sich heute auf jährlich 30.400 Euro.

Der Skandal

Religionen finanzieren sich unbemerkt von der Öffentlichkeit mit Staatsgeldern und damit auch von „Ungläubigen“. Der Spezialfall Dotationskirchen in Frankfurt ist dabei nur die Spitze des Eisberges, weiter könnten hier vor allem die Staatsleistungen genannt werden, immerhin ein seit 1919 eindeutig verfassungswidriger Zustand.

Begleitmaterial

Flyer der Stadt Frankfurt „Unsere Stadtkirchen im Zentrum“

Weiterführende Quellen:

Dotationsvertrag im „Bürgerservice Hessenrecht“

Wikipedia: Dotationsvertrag

Stadt Frankfurt am Main: Unsere Stadtkirchen im Zentrum

Zu Station 4 – Gut ohne Gott: Ludwig Landmann, Frankfurter Oberbürgermeister und Humanist

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