Der Ort
Der Römerberg ist der zentrale, historische Rathausplatz in der Frankfurter Altstadt. Er ist bekannt für seine charakteristische Ostzeile mit rekonstruierten Fachwerkhäusern, den Römer (Rathaus) und die Alte Nikolaikirche. Hier finden Empfänge und Demonstrationen statt.

Das Ereignis
Am Karfreitag, den 23. April 2011, fand auf dem Römer ein „stiller“ Flashmob statt, um gegen das Tanzverbot an stillen Feiertagen zu demonstrieren. Die Demonstierenden trugen Kopfhörer und tanzten zu ihrer eigenen Musik.
Rund 1000 Demonstranten beteiligten sich nach Polizeiangaben, die Veranstaltung ging nach 20 Minuten friedlich zu Ende. Aufgerufen zu der ungewöhnlichen Form des Protests hatte die Grüne Jugend Hessen.
Einige der Demonstranten trugen Masken mit dem Bild des Frankfurter Ordnungsdezernenten Volker Stein (FDP). Er hatte angekündigt, das im hessischen Feiertagsgesetz verankerte Tanzverbot zu Ostern durchsetzen zu wollen. Das hatte in den Wochen zuvor heftige Diskussionen ausgelöst.
Fast forward: Tanzverbot Anno 2026
Zu Ostern 2026 gab es in Hessen Proteste und Kritik gegen das Hessische Feiertagsgesetz, insbesondere gegen das Tanzverbot am Karfreitag. Die Jungen Liberalen führten Protestaktionen in Wiesbaden durch und forderten mehr persönliche Freiheit sowie weniger Verbote. Auch die FDP-Landtagsfraktion kritisierte die Regelungen als nicht mehr zeitgemäß und forderte eine Modernisierung. Die Freien Demokraten haben daher einen Vorschlag für ein moderneres Feiertagsgesetz vorgelegt, der derzeit in den Gremien des Hessischen Landtags beraten wird. Der Entwurf sieht vor, den Karfreitag auf eine Stufe mit den anderen sogenannten stillen Feiertagen – Volkstrauertag und Totensonntag – zu stellen. Dann müsste mit öffentlichen Tanzveranstaltungen nicht mehr um 0 Uhr, sondern erst um 4 Uhr Schluss sein. Darüber hinaus wollen die Freien Demokraten das Tanzverbot abschaffen, das noch immer zwischen 4 und 12 Uhr an Sonn- und allen anderen Feiertagen besteht.
Am Karfreitag 2025 (18. April) gab es in Städten wie Frankfurt und Wiesbaden öffentliche Protestaktionen (z.B. von den Jungen Liberalen und den Jusos), um gegen das gesetzliche Tanzverbot zu demonstrieren. Solche Aktionen bewegen sich oft in einer rechtlichen Grauzone; werden sie als „öffentliche Tanzbelustigung“ gewertet, drohen den Organisatoren Bußgelder.
Das Hessische Feiertagsgesetz
Das Hessische Feiertagsgesetz ist nach wie vor mit das strengste in Deutschland. Bußgelder richten sich in der Regel gegen die Veranstalter oder Clubbetreiber, nicht gegen die einzelnen Gäste.
Es schützt die Osterfeiertage als stille Tage besonders, insbesondere durch ein umfassendes Tanzverbot. Dieses beginnt am Gründonnerstag um 4 Uhr und gilt durchgehend bis Karsamstag, 24 Uhr. An Karfreitag sind zudem alle öffentlichen Veranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter des Tages entsprechen.

Verbotene Aktivitäten an stillen Ostertagen (Hessen):
- Öffentliche Tanzveranstaltungen: Verboten am Karfreitag und Karsamstag ab 0:00 Uhr.
- Sportveranstaltungen: Keine öffentlichen Sportevents.
- Unterhaltungsveranstaltungen: Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste.
- Musikdarbietungen: In Gaststätten, wenn sie dem Unterhaltungscharakter widersprechen.
- Spielhallen: Betrieb ist am Karfreitag untersagt.
- Allgemeine Arbeitsruhe: Verboten sind Arbeiten, die die Ruhe des Tages stören, wie Baulärm oder laute Gartenarbeit.
Das Feiertagsgesetz in Bremen
- In Bremen ist der Karfreitag der zentrale stille Feiertag über Ostern. Laut dem Bremer Feiertagsgesetz gilt ein Tanzverbot am Karfreitag, jedoch nur in der Zeit von 6 bis 21 Uhr, was als eine der kürzesten Regelungen in Deutschland gilt. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind in diesem Zeitraum untersagt.
- Ostersonntag und Ostermontag gelten nicht als stille Feiertage, dort gelten die üblichen Regelungen.
Material zum Herumreichen:
Video vom Flashmob www.youtube.com/watch?v=kJjkdGJ1VnE
Quellen
Wiesbaden blickt nach oben – und diskutiert über Feiertagsregeln