Gottesdienst mit Rechtsbelehrung

Unter der eher kryptischen Überschrift „Bittgottesdienst um Heilung“ fand sich im Frankfurter Wochenblatt vom 4. November ein kurzer Artikel, der zumindest für einige Mitmenschen einigermaßen verstörend gewesen sein dürfte. Denn hinter der Erwartungen erweckenden Überschrift verbarg sich eine Art – tja, wie soll man sagen – rechtlicher Hinweis: 

Wir nennen diesen Gottesdienst „Bittgottesdienst“, nicht „Heilungsgottesdienst“, um nicht falsche Erwartungen zu wecken. 

Ohje, das klingt fast, als hätte da der eine oder die andere enttäusche Gläubige ihren Unmut über nicht eingelöste Heilsversprechen per Rechtsanwalt der Gemeinde übermittelt. Dem Hinweis auf die korrekte Bezeichnung der Veranstaltung folgt eine etwas verschwurbelte Ausführung zum Thema Verheißung.

Es ist nämlich so, dass die Gemeinde – leider, leider – nicht über selbige verfügt, sondern dass Heilung lediglich erbittet werden kann „unter der Verheißung, dass unsere Gebete eine heilsame Wirkung haben werden“. Wir übersetzen mal kurz: Wir wünschen uns was ganz doll, aber das Leben ist eben doch kein Wunschkonzert.

Und für den Fall, dass es nicht klappt mit der heilsamen Wirkung der Gebete, folgt der finale rechtliche Hinweis:

Wir geben alles in die Hände Gottes, … weil er allein weiß, was für uns gut ist und wann.

Anders ausgedrückt: Wenn’s Dir trotz Gebeten dreckig geht, heißt das nicht etwa, dass Gebete sinnlos sind, weil es Gott vielleicht gar nicht gibt. Nein, nein, das heißt nur, dass er es einfach besser weiß und Dein Leiden irgendeinen Sinn hat. Zumindest für den imaginären Freund im Himmel. Wer jetzt an irgendwas Glitschiges denkt, was sehr schwer zu greifen ist, hat das Konzept des Glaubens korrekt erfasst: Alles kann, nichts muss.

Was Gott tut, oder auch nicht, darüber zerbrechen sich nur Gläubige, sondern auch Versicherungen den Kopf. Ricky Gervais bringt es auf den Punkt anlässlich des Ausbruchs des Vulkans Eyjafjallajökull auf Island mit den Folgen für den Flugverkehr: