Tanzverbot oder die bizarre Seite der Macht

Der eine oder die andere wird es bereits bemerkt haben, es ist Ostern und damit in Deutschland Zeit fürs Tanzverbot. Doch der Begriff „Tanzverbot“ ist irreführend, denn das Tanzverbot beinhaltet so viel mehr als nur das Verbot zu tanzen.  Es ist ein maximaler Eingriff in das öffentliche und auch private Leben von Millionen Menschen, von denen viele – an manchen Orten wie in Frankfurt die meisten – gar keine Christen sind. Für die hat Ostern eher die Bedeutung eines Frühlingsfestes mit Eiersuchen und Häschen, Symboliken, die vom Christentum geschickt gestohlen wurden – aber das ist eine andere Geschichte. 

Spaßfrei am Karfreitag

Schauen wir uns also einmal genauer an, was in Hessen laut Hessischem Feiertagsgesetz am Karfreitag so alles verboten ist:

  • öffentliche Tanzveranstaltungen
  • öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art
  • öffentliche sportliche Veranstaltungen nichtgewerblicher Art
  • öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn sie nicht den diesen Feiertagen entsprechenden ernsten Charakter tragen
  • alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würdigung der Feiertage, der seelischen Erhebung oder einem überwiegenden Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik dienen.

Wer sich nun fragt, was er oder sie den lieben langen Karfreitag machen soll, es gibt auch eine gute Nachricht: „Nicht gewerbsmäßige leichtere Arbeiten in Haus und Garten“ sind erlaubt, „wenn hierdurch keine unmittelbare Störung des Gottesdienstes eintritt“. Dabei „sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden.“ Sollten Sie allerdings auf die Idee kommen, den Karfreitag zu nutzen, um Ihr Auto vollautomatisch waschen zu lassen, dann wird das in Hessen leider nix. Zwar kann die örtliche Ordnungsbehörde für den „vollautomatischen Betrieb von vollständig geschlossenen Autowaschanlagen, die mit Tankstellen verbunden sind“, für alle gesetzlichen Feiertage eine Befreiung von dem Arbeitsverbot nach § 6 Abs. 1 gewähren, leider, leider jedoch nicht für den Karfreitag. Ihr Auto muss heute dreckig bleiben.

Es lebe die Zensur

Doch damit nicht genug. Auch das Privatleben der Menschen muss natürlich reguliert werden. Maßstab ist der ernste Charakter der stillen Feiertage, dem auch von Seiten des Radio- und Fernsehprogramms Rechnung zu tragen ist.

Bei der öffentlichen Darbietung von Rundfunksendungen sowie von Musik- und anderen Tonaufnahmen ist auf den ernsten Charakter der Feiertage Rücksicht zu nehmen

Hessisches Feiertagsgesetz § 8, Absatz 3

Deshalb stehen rund 700 Filme am Karfreitag auf dem Index. Die Liste reicht von Terminator über Ghostbusters bis zu Heidi. Bei manchen – „Verführung einer Nonne“, „Nonnen bis auf’s Blut gequält“ – kann man die Christen irgendwie verstehen. Bei anderen – „Louis, der Spagettikoch“ – ist das selbst mit sehr viel Empathie nicht ganz einfach. Auf der Liste sind Bud Spencer und Terence Hill mehrfach vertreten, ebenso jede Menge Shaolin-Schinken. Softpornos und Splatter-Movies. Nicht fehlen dürfen natürlich Monty Pythons ‐ Der Sinn des Lebens und Das Leben des Brian. 

Eine kleine Auswahl nicht feiertagstauglicher Filme:

  • Die Abenteuer des Rabbi Jacob
  • Tanz der Vampire
  • The Rocky Horror Picture Show
  • Animal Farm
  • Der Untertan
  • Highlander ‐ Es kann nur einen geben
  • Harold and Maude
  • Manche mögen’s heiß

Hingegen feiertagstauglich und heute im TV zu sehen:

  • The Fast and the Furious
  • Das Krokodil und sein Nilpferd (Bud Spencer und Terrence Hill)
  • Bullet Train
  • Inglorious Basterds
  • Blade Runner
  • Germany`s Next Top Model
  • Werner – Beinhart
  • James Bond 007: Octopussy
  • Otto – der Außerfriesische

Wurde vor 70 Jahren vielleicht noch ohne Murren hingenommen, dass der Staat auf Anweisung der Kirchen den Bürgerinnen und Bürgern vorschreibt, was sie an einem bestimmten Tag im Jahr im Kino oder TV sehen dürfen, ist eine solche Regelung in Zeiten von Streamingdiensten natürlich komplett absurd. Dennoch wird daran festgehalten als wäre es das letzte Bollwerk gegen den Untergang des Abendlandes. Und vielleicht ist das aus Sicht der Kirchen auch so. 

Tanzverbot als Machtdemonstration

Nachdem die Position der Kirchen als moralische Instanz in den letzten Jahren zunehmend erodiert ist, spielen sie für immer weniger Menschen eine relevante Rolle im Alltag. Und so geht es beim Tanzverbot und den ganzen Einschränkungen rund um die stillen Feiertage vor allem um eines: um Macht. Die Macht der Kirchen und Religionen, allen Menschen, ganz gleich ob gläubig oder nicht, ihre Regeln aufzuzwingen. Es geht eben nicht darum, ob man nicht mal an einem Tag auf das Tanzen verzichten kann – das ist das klassische Argument, das kommt, wenn man mit Christen über das Tanzverbot spricht. Natürlich könnte man das. Aber warum sollte man?  Warum sollten Menschen nicht in einem Club am Karfreitag tanzen dürfen, wenn sie dabei niemanden stören? 

Bei den Kirchen klingt es in der Tanzverbotsdebatte so, als würden sie das ganze Jahr unterdrückt und als wollten die Ungläubigen ihnen jetzt auch noch Ostern wegnehmen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Kirchen genießen in Deutschland jede Menge Privilegien, vom Arbeitsrecht bis zu den stillen Feiertagen. Es wird Zeit, dass sich das ändert. Das Tanzverbot ist nur die Spitze des Eisbergs. In diesem Sinne: Always look on the bright side of life!

Hessisches Feiertagsgesetz

FSK-Freigaben Kino-Spielfilme, nicht feiertagsfrei 1980 – 2015 (PDF)

Terminator, Ghostbusters, Heidi: Diese Filme sind an Karfreitag verboten